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Tiere Aussetzten – Strafbar!!
Immer öfters
werden Tiere einfach ausgesetzt weil sie nicht mehr gewollt sind. Auch wir
mussten schon Frettchen abholen, die irgendwo herzlos hingestellt oder
ausgesetzt wurden.
Wer so handelt, macht sich vor dem Gesetzt strafbar!
Dazu kommt, dass die Tiere oft einem grossen Risiko ausgesetzt werden.
Für Tiere die sich gewohnt sind, in einer Wohnung zu sein ist es fatal, im
Winter draussen ohne Schutz, Stunden zu verbringen bis sie gefunden werden.
Dazu kommt, dass ein Frettchen in der freien Wildbahn nicht überlebensfähig
ist.
Wer seine Frettchen nicht mehr halten kann (aus welchen Gründen auch immer),
soll sich an uns wenden. Wir nehmen die Tiere sofort und kostenlos auf und
sorgen dafür, dass sie artgerecht und gut untergebracht werden.
Auch für andere Tiere gibt es Anlaufstellen, die bereit sind, Tiere sofort
aufzunehmen.
Aber bitte überlassen Sie Ihr Tier nicht einfach seinem Schicksal!
Um dem aber allgemein vorzubeugen, informieren Sie sich VOR DER
ANSCHAFFUNG richtig über das gewünschte Haustier! Besuchen Sie
Fachpersonen und fragen Sie nach den Haltungsbedingungen, den Bedürfnissen
und nicht zuletzt nach den Eigenschaften eines Tieres.
Gefundene oder vermisste Tiere
Gefundene oder
vermisste Tiere müssen der entsprechenden kantonalen Tiermeldestelle gemeldet
werden. Wenn man
Hilfe mit einem gefundenen Frettchen braucht, kann man sich auch an uns
wenden.
Die Übergangsfrist
bis ein Tier nach dessen Fund in das Eigentum des neuen Besitzers übergeht,
beträgt zwei Monate
ab dem Meldedatum.
Alle Infos sowie eine Übersicht
der Kantonalen Meldestellen sind auf
www.bvet.ch oder
www.stmz.ch abrufbar.
Mikrochip
Was ist ein Mikrochip und warum sollten auch Frettchen gechipt sein?
Ein Mikrochip ist eine etwa reiskorngrosse Kapsel mit einem individuellen
Code versehen. Dieser Code wird bei der ANIS (Animal Identity Service)
registriert, zusammen mit den Angaben zum Tier und Besitzer. Der Mikrochip
wird in die linke Halsseite gespritzt und wächst dort ein. Mit einem
Lesegerät welches jeder Tierarzt, die Gemeinde und die Polizei hat, kann die
Nummer abgelesen und das Tier identifiziert werden. Nützlich ist der Chip,
wenn einem ein Tier entlaufen ist und von einer Fremdperson gefunden wird. So
findet es schnell den Weg wieder nach Hause.
Möchte man mit dem Frettchen (oder auch andere Haustiere) über die Grenze
z.B. in die Ferien, wird ein solcher Mikrochip vorgeschrieben.
Informieren kann man sich beim Tierarzt oder bei der Anis
www.anis.ch, wo auch Adressänderungen oder das Ableben eines Tieres
gemeldet werden muss.
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