News: +++ Seit dem 01.09.2010 Iltis-Frettchen in Glattfelden vermisst  +++

 
 
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Willkommen beim 1. Deutschschweizer Frettchenverein

 

Frettchen sind wunderbare Haustiere. Sie sind aber auch sehr aufwendig in der Haltung:

Sie beanspruchen mehrere Stunden Zeit pro Tag, stellen die Wohnung auf den Kopf,

müssen zum Tierarzt, eine Haltebewilligung ist Notwendig und und und...

 

Die Anschaffung von Frettchen muss daher gut überlegt und geplant werden,

Sich ausführlich zu informieren und vor der Anschaffung einen erfahrenen

Frettchenbesitzer zu besuchen sollte zum "Pflichtprogramm" gehören.

 

Und nun viel Spass beim durchstöbern unserer Homepage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tiere Aussetzten – Strafbar!!

 

Immer öfters werden Tiere einfach ausgesetzt weil sie nicht mehr gewollt sind. Auch wir mussten schon Frettchen abholen, die irgendwo herzlos hingestellt oder ausgesetzt wurden.

Wer so handelt, macht sich vor dem Gesetzt strafbar!

Dazu kommt, dass die Tiere oft einem grossen Risiko ausgesetzt werden.

Für Tiere die sich gewohnt sind, in einer Wohnung zu sein ist es fatal, im Winter draussen ohne Schutz, Stunden zu verbringen bis sie gefunden werden. Dazu kommt, dass ein Frettchen in der freien Wildbahn nicht überlebensfähig ist.

Wer seine Frettchen nicht mehr halten kann (aus welchen Gründen auch immer), soll sich an uns wenden. Wir nehmen die Tiere sofort und kostenlos auf und sorgen dafür, dass sie artgerecht und gut untergebracht werden.

Auch für andere Tiere gibt es Anlaufstellen, die bereit sind, Tiere sofort aufzunehmen.

Aber bitte überlassen Sie Ihr Tier nicht einfach seinem Schicksal!

Um dem aber allgemein vorzubeugen, informieren Sie sich VOR DER ANSCHAFFUNG richtig über das gewünschte Haustier! Besuchen Sie Fachpersonen und fragen Sie nach den Haltungsbedingungen, den Bedürfnissen und nicht zuletzt nach den Eigenschaften eines Tieres.

 

 

Gefundene oder vermisste Tiere

 

Gefundene oder vermisste Tiere müssen der entsprechenden kantonalen Tiermeldestelle gemeldet

werden. Wenn man Hilfe mit einem gefundenen Frettchen braucht, kann man sich auch an uns wenden.

Die Übergangsfrist bis ein Tier nach dessen Fund in das Eigentum des neuen Besitzers übergeht,

beträgt zwei Monate ab dem Meldedatum.

Alle Infos sowie eine Übersicht der Kantonalen Meldestellen sind auf www.bvet.ch oder www.stmz.ch abrufbar.

 

 

Mikrochip

 

Was ist ein Mikrochip und warum sollten auch Frettchen gechipt sein?

Ein Mikrochip ist eine etwa reiskorngrosse Kapsel mit einem individuellen Code versehen. Dieser Code wird bei der ANIS (Animal Identity Service) registriert, zusammen mit den Angaben zum Tier und Besitzer. Der Mikrochip wird in die linke Halsseite gespritzt und wächst dort ein. Mit einem Lesegerät welches jeder Tierarzt, die Gemeinde und die Polizei hat, kann die Nummer abgelesen und das Tier identifiziert werden. Nützlich ist der Chip, wenn einem ein Tier entlaufen ist und von einer Fremdperson gefunden wird. So findet es schnell den Weg wieder nach Hause.

Möchte man mit dem Frettchen (oder auch andere Haustiere) über die Grenze z.B. in die Ferien, wird ein solcher Mikrochip vorgeschrieben.

Informieren kann man sich beim Tierarzt oder bei der Anis www.anis.ch, wo auch Adressänderungen oder das Ableben eines Tieres gemeldet werden muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Letztes Update: 06.09.2010  backtop
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