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Tiere Aussetzten
– Strafbar!!
Immer
öfters werden Tiere einfach ausgesetzt weil sie nicht mehr gewollt sind. Auch
wir mussten schon Frettchen abholen, die irgendwo herzlos hingestellt oder
ausgesetzt wurden.
Wer so handelt,
macht sich vor dem Gesetzt strafbar!
Dazu kommt, dass
die Tiere oft einem grossen Risiko ausgesetzt werden.
Für Tiere die
sich gewohnt sind, in einer Wohnung zu sein ist es fatal, im Winter draussen
ohne Schutz, Stunden zu verbringen bis sie gefunden werden. Dazu kommt, dass
ein Frettchen in der freien Wildbahn nicht überlebensfähig ist.
Wer seine
Frettchen nicht mehr halten kann (aus welchen Gründen auch immer), soll sich
an uns wenden. Wir nehmen die Tiere sofort und kostenlos auf und sorgen
dafür, dass sie artgerecht und gut untergebracht werden.
Auch für andere
Tiere gibt es Anlaufstellen, die bereit sind, Tiere sofort aufzunehmen.
Aber bitte
überlassen Sie Ihr Tier nicht einfach seinem Schicksal!
Um dem aber
allgemein vorzubeugen, informieren Sie sich VOR DER ANSCHAFFUNG
richtig über das gewünschte Haustier! Besuchen Sie Fachpersonen und fragen
Sie nach den Haltungsbedingungen, den Bedürfnissen und nicht zuletzt nach den
Eigenschaften eines Tieres.
Haltebewilligung
Frettchen sind
in der Schweiz haltebewilligungspflichtig. Wichtig ist aber nicht nur die
Haltebewilligung bei der Anschaffung der pelzigen Kobolde zu beantragen,
sondern auch daran zu denken, dass die Haltebewilligung nach zwei Jahren
erneuert werden muss. Dazu kann auch das Formular vom Kantonalen Veterinäramt
benutzt werden.
Als
Frettchenhalter muss man selber daran denken, das Veterinäramt erinnert einem
nicht an die Erneuerung. Neu ist auch der Sachkundenachweis. Weitere Infos
dazu sind auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen
www.bvet.ch
zu finden und sobald definitives bekannt ist, werden wir es
natürlich auch hier publizieren.
Impfen in der Schweiz
Auch unsere
Frettchen müssen wie Hunde jährlich geimpft werden, gerade jetzt wo wir
wieder vermehrt Staupefälle in der Schweiz haben.
Bei uns ist ein spezieller Frettchenimpfstoff nicht erhältlich, wie z.B. im
benachbarten Deutschland, deshalb wird bei uns mit dem Hundeimpfstoff
geimpft. Diese Impfung beinhaltet den Staupeschutz, Parvovirose, Hepatitis
contagiosa canis und Zwingerhusten.
Wurde das Frettchen noch nie geimpft, ist eine so genannte Grundimmunisierung
notwendig, die nach der ersten Impfung 4 Wochen später wiederholt wird. Erst
dann ist die Abwehr gewährleistet. Wichtig ist, nach einem Jahr die
Wiederholungsimpfung nicht zu vergessen. Der Impfschutz ist sonst nicht
gewährleistet.
Tollwut
In der Schweiz sind wir tollwutfrei, deshalb ist es nicht nötig, Frettchen
innerhalb des Landes zu impfen.
Wenn eine Reise in's Ausland geplant ist, muss Tollwut aber geimpft werden.
Am besten ist, sich in diesem Fall von einem Tierarzt beraten zu lassen, da
für solche Reisen ev. noch andere Sachen
berücksichtigt werden müssen. (siehe auch Archivthema „Ferien“)
Neu ist der
Impfschutz 3 Jahre gewährt, auch anerkannt in der EU.
Vorsicht: Nach
der Impfung kann ein anaphylaktischer Schock auftreten. Es ist ratsam, nach
der Imfung noch ca. 30min. beim Tierarzt zu bleiben um schnell handeln zu
können.
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