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Krank oder doch
nicht?
Gerade Frettchen
sind bekannt für die ein oder andere Marode, genau so aber auch für das
Verstecken von Krankheitssymptomen. Wann ist ein Besuch beim erfahrenen
Frettchentierarzt angesagt?
Da vieles aber
neu ist für einen Tierhalter der zum ersten mal Frettchen hat, hier einige
Sachen, die harmloser Natur sein können, aber eben auch ein Zeichen für
Krankheit.
Fettschwanz
->
Entsteht aus mit Talg verstopften Poren am Schwanz. Warum genau das bei
Frettchen vorkommt ist unklar, genau so Dessen Ursache. Der Fettschwanz
entsteht mit dem Sommerfell und kann bis zu einem so genannten
„Rattenschwanz“ führen. Das sieht unschön aus, stört das Frettchen aber nicht
und der verschwindet automatisch mit dem Fellwechsel für den Winter wieder.
Sollte das nicht
der Fall sein und weiten sich die kahlen Stellen weiter aus als nur am
Schwanz, kann das ein Zeichen von einer Krankheit sein. Dann sollte der
Tierarzt aufgesucht werden.
Exzessives
Kratzen ->
Ist
gerade im Fellwechsel sehr gewöhnungsbedürftig als „Zuschauer“. Frettchen
kratzen sich aber ausgiebiger als andere Haustiere, drehen sich im Kreis
dabei und vergessen alles um sich herum. Normal ist das, wenn sichergestellt
ist, dass die Tiere keine Parasiten haben und die Ohren auch milbenfrei sind.
Schreckt das Frettchen jedoch aus dem Schlaf auf, kratzt sich ausgiebig und
schläft weiter, kann das ein Zeichen von Ohrmilben sein. Da sollte das
Frettchen auf jeden Fall dem Tierarzt vorgestellt werden.
Grundsätzlich
gilt, lieber ein mal mehr zum Tierarzt als einmal zu wenig!
Impfen in der Schweiz
Auch unsere
Frettchen müssen wie Hunde jährlich geimpft werden, gerade jetzt wo wir
wieder vermehrt Staupefälle in der Schweiz haben.
Bei uns ist ein spezieller Frettchenimpfstoff nicht erhältlich, wie z.B. im
benachbarten Deutschland, deshalb wird bei uns mit dem Hundeimpfstoff
geimpft. Diese Impfung beinhaltet den Staupeschutz, Parvovirose, Hepatitis
contagiosa canis und Zwingerhusten.
Wurde das Frettchen noch nie geimpft, ist eine so genannte Grundimmunisierung
notwendig, die nach der ersten Impfung 4 Wochen später wiederholt wird. Erst
dann ist die Abwehr gewährleistet. Wichtig ist, nach einem Jahr die
Wiederholungsimpfung nicht zu vergessen. Der Impfschutz ist sonst nicht
gewährleistet.
Tollwut
In der Schweiz sind wir tollwutfrei, deshalb ist es nicht nötig, Frettchen
innerhalb des Landes zu impfen.
Wenn eine Reise in's Ausland geplant ist, muss Tollwut aber geimpft werden.
Am besten ist, sich in diesem Fall von einem Tierarzt beraten zu lassen, da
für solche Reisen ev. noch andere Sachen
berücksichtigt werden müssen. (siehe auch Archivthema „Ferien“)
Neu ist der
Impfschutz 3 Jahre gewährt, auch anerkannt in der EU.
Vorsicht: Nach
der Impfung kann ein anaphylaktischer Schock auftreten. Es ist ratsam, nach
der Imfung noch ca. 30min. beim Tierarzt zu bleiben um schnell handeln zu
können.
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