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Tiere Aussetzten – Strafbar!!

Immer öfters werden Tiere einfach ausgesetzt weil sie nicht mehr gewollt sind. Auch wir mussten schon Frettchen abholen, die irgendwo herzlos hingestellt oder ausgesetzt wurden.

Wer so handelt, macht sich vor dem Gesetzt strafbar!

Dazu kommt, dass die Tiere oft einem grossen Risiko ausgesetzt werden.

Für Tiere die sich gewohnt sind, in einer Wohnung zu sein ist es fatal, im Winter draussen ohne Schutz, Stunden zu verbringen bis sie gefunden werden. Dazu kommt, dass ein Frettchen in der freien Wildbahn nicht überlebensfähig ist.

Wer seine Frettchen nicht mehr halten kann (aus welchen Gründen auch immer), soll sich an uns wenden. Wir nehmen die Tiere sofort und kostenlos auf und sorgen dafür, dass sie artgerecht und gut untergebracht werden.

Auch für andere Tiere gibt es Anlaufstellen, die bereit sind, Tiere sofort aufzunehmen.

Aber bitte überlassen Sie Ihr Tier nicht einfach seinem Schicksal!

Um dem aber allgemein vorzubeugen, informieren Sie sich VOR DER ANSCHAFFUNG richtig über das gewünschte Haustier! Besuchen Sie Fachpersonen und fragen Sie nach den Haltungsbedingungen, den Bedürfnissen und nicht zuletzt nach den Eigenschaften eines Tieres.

 

Haltebewilligung

Frettchen sind in der Schweiz haltebewilligungspflichtig. Wichtig ist aber nicht nur die Haltebewilligung bei der Anschaffung der pelzigen Kobolde zu beantragen, sondern auch daran zu denken, dass die Haltebewilligung nach zwei Jahren erneuert werden muss. Dazu kann auch das Formular vom Kantonalen Veterinäramt benutzt werden.

Als Frettchenhalter muss man selber daran denken, das Veterinäramt erinnert einem nicht an die Erneuerung. Neu ist auch der Sachkundenachweis. Weitere Infos dazu sind auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen www.bvet.ch zu finden und sobald definitives bekannt ist, werden wir es natürlich auch hier publizieren.

 

Impfen in der Schweiz

Auch unsere Frettchen müssen wie Hunde jährlich geimpft werden, gerade jetzt wo wir wieder vermehrt Staupefälle in der Schweiz haben.
Bei uns ist ein spezieller Frettchenimpfstoff nicht erhältlich, wie z.B. im benachbarten Deutschland, deshalb wird bei uns mit dem Hundeimpfstoff geimpft. Diese Impfung beinhaltet den Staupeschutz, Parvovirose, Hepatitis contagiosa canis und Zwingerhusten.
Wurde das Frettchen noch nie geimpft, ist eine so genannte Grundimmunisierung notwendig, die nach der ersten Impfung 4 Wochen später wiederholt wird. Erst dann ist die Abwehr gewährleistet. Wichtig ist, nach einem Jahr die Wiederholungsimpfung nicht zu vergessen. Der Impfschutz ist sonst nicht gewährleistet.

Tollwut

In der Schweiz sind wir tollwutfrei, deshalb ist es nicht nötig, Frettchen innerhalb des Landes zu impfen.
Wenn eine Reise in's Ausland geplant ist, muss Tollwut aber geimpft werden. Am besten ist, sich in diesem Fall von einem Tierarzt beraten zu lassen, da für solche Reisen ev. noch andere Sachen berücksichtigt werden müssen. (siehe auch Archivthema „Ferien“)

Neu ist der Impfschutz 3 Jahre gewährt, auch anerkannt in der EU.

Vorsicht: Nach der Impfung kann ein anaphylaktischer Schock auftreten. Es ist ratsam, nach der Imfung noch ca. 30min. beim Tierarzt zu bleiben um schnell handeln zu können.

 

 

 

 

 

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