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Krank oder doch nicht?

 

Gerade Frettchen sind bekannt für die ein oder andere Marode, genau so aber auch für das Verstecken von Krankheitssymptomen. Wann ist ein Besuch beim erfahrenen Frettchentierarzt angesagt?

Da vieles aber neu ist für einen Tierhalter der zum ersten mal Frettchen hat, hier einige Sachen, die harmloser Natur sein können, aber eben auch ein Zeichen für Krankheit.

 

Fettschwanz -> Entsteht aus mit Talg verstopften Poren am Schwanz. Warum genau das bei Frettchen vorkommt ist unklar, genau so Dessen Ursache. Der Fettschwanz entsteht mit dem Sommerfell und kann bis zu einem so genannten „Rattenschwanz“ führen. Das sieht unschön aus, stört das Frettchen aber nicht und der verschwindet automatisch mit dem Fellwechsel für den Winter wieder.

Sollte das nicht der Fall sein und weiten sich die kahlen Stellen weiter aus als nur am Schwanz, kann das ein Zeichen von einer Krankheit sein. Dann sollte der Tierarzt aufgesucht werden.

 

Exzessives Kratzen -> Ist gerade im Fellwechsel sehr gewöhnungsbedürftig als „Zuschauer“. Frettchen kratzen sich aber ausgiebiger als andere Haustiere, drehen sich im Kreis dabei und vergessen alles um sich herum. Normal ist das, wenn sichergestellt ist, dass die Tiere keine Parasiten haben und die Ohren auch milbenfrei sind. Schreckt das Frettchen jedoch aus dem Schlaf auf, kratzt sich ausgiebig und schläft weiter, kann das ein Zeichen von Ohrmilben sein. Da sollte das Frettchen auf jeden Fall dem Tierarzt vorgestellt werden.

 

Grundsätzlich gilt, lieber ein mal mehr zum Tierarzt als einmal zu wenig!

 

Impfen in der Schweiz

Auch unsere Frettchen müssen wie Hunde jährlich geimpft werden, gerade jetzt wo wir wieder vermehrt Staupefälle in der Schweiz haben.
Bei uns ist ein spezieller Frettchenimpfstoff nicht erhältlich, wie z.B. im benachbarten Deutschland, deshalb wird bei uns mit dem Hundeimpfstoff geimpft. Diese Impfung beinhaltet den Staupeschutz, Parvovirose, Hepatitis contagiosa canis und Zwingerhusten.
Wurde das Frettchen noch nie geimpft, ist eine so genannte Grundimmunisierung notwendig, die nach der ersten Impfung 4 Wochen später wiederholt wird. Erst dann ist die Abwehr gewährleistet. Wichtig ist, nach einem Jahr die Wiederholungsimpfung nicht zu vergessen. Der Impfschutz ist sonst nicht gewährleistet.

Tollwut

In der Schweiz sind wir tollwutfrei, deshalb ist es nicht nötig, Frettchen innerhalb des Landes zu impfen.
Wenn eine Reise in's Ausland geplant ist, muss Tollwut aber geimpft werden. Am besten ist, sich in diesem Fall von einem Tierarzt beraten zu lassen, da für solche Reisen ev. noch andere Sachen berücksichtigt werden müssen. (siehe auch Archivthema „Ferien“)

Neu ist der Impfschutz 3 Jahre gewährt, auch anerkannt in der EU.

Vorsicht: Nach der Impfung kann ein anaphylaktischer Schock auftreten. Es ist ratsam, nach der Imfung noch ca. 30min. beim Tierarzt zu bleiben um schnell handeln zu können.

 

 

 

 

 

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